Hahn (Wappentier)

Wappen von Hähnlein

Das Wappentier Hahn wird als Wappenbild in der Regel kampfbereit dargestellt.

Er ist wenig stilisiert. Die Blickrichtung ist rechts (heraldisch) und ein Fuß ist erhoben. Der Schwanz hat nur wenige Federn, aber dafür ist der Kamm immer eine Besonderheit bei der Farbgebung (Tingierung). Eine besondere Form ist der Hahn mit ausgebreiteten Flügeln. Es ist dann ein flugbereiter Hahn, zuweilen auch als streitender Hahn blasoniert. Ein Hahn, der eine Kralle deutlich emporhält, wird streitend oder streitfertig genannt. Es wird die Bewehrung (Kamm, Lappen, Krallen bzw. Fuß mit Sporn) durch Andersfarbigkeit genutzt, den Hahn schöner aussehen zu lassen. Der aufgesperrte Schnabel wird als krähend blasoniert.[1]

In vielen Wappen steht der Hahn im Burgtor, häufig auf einem Dreiberg; zum Beispiel Frankfurt (Oder).

Hahn mit Ziegenkopf im Wappen von Ziegenhain

Der Kopf kann einen Helm aufgesetzt bekommen. Daraus wird dann ein verkappter Hahn. Es kann auch nur der Kopf im Wappen erscheinen. Im Austausch des Hahnenkopfes wird auch in Wappen ein Männerkopf mit spitzem Hut (Judenhut) wie im Wappen von Böhmisch Trübau gewählt. Diese extrem seltene Figur ist ein Fabelwesen und wird als Harpyie bezeichnet. Es gibt auch Hähne mit Fischschwanz (Seehahn, en. cock with fish-tail, fr. coq mariné), z. B. im bürgerlichen Wappen von Georg Aigl aus Würzburg (1579)[2] und Hähne mit Ziegenkopf, beides Chimären.

Zwischen 1789 und 1804 war der Hahn französisches Wappentier und symbolisierte die errungenen Freiheiten. Im Wappen von Versailles ist er doppelköpfig (Doppelhahn), eine ungewöhnliche Form. Auch das Logo der EVP zeigt einen Hahn.

Ist in der Blasonierung von einem calekutischen[3] oder kalkutischen Hahn die Rede, ist das seltene Wappentier Truthuhn gemeint. Der Begriff bezieht sich auf ein ehemaliges ostindisches Teilreich.[4] Siebmacher beschreibt in seinem Wappenbuch das Wappen der Hünerwadel in Bern mit einem Truthahn.

  1. Ferdinand Freiherr von Biedenfeld: Die Heraldik, oder populäres Lehrbuch der Wappenkunde für Diplomaten, Genealogen, Archivbeamte, und Edelleute, etc. Bernhard Friedrich Voigt, Weimar 1846, S. 44 und Fig.357.
  2. Johann Siebmacher: J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, V. Band, 1. Abteilung: Zweitausend Wappen bürgerlicher Geschlechter Deutschlands und der Schweiz (O. T. von Hefner), Bauer & Raspe, Nürnberg 1858
  3. Johann Simon Beckenstein: Kurtze Einleitung zur Wappen-Kunst, und zur Art des Blasonirens. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften, St. Petersburg 1731, S. 158.
  4. Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 1: A – E. Breitkopf und Co., Leipzig 1793, Sp. 1293.

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